2010-10-08: Die BCI Group Verwaltungs-GmbH mit dem Sitz in Schwaig (Amtsgericht Nürnberg HRB 7387) und die BCI Group GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Schwaig (Amtsgericht Nürnberg HRA 9152) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2010 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2010-11-02: Firma geändert, nun: BCI Group GmbH & Co. KG.
2010-11-08: Firmenname geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: BCI Group Verwaltungs-GmbH, Schwaig b. Nürnberg (AG Nürnberg HRB 20681).