2011-03-07: Bestellt als Geschäftsführer: Egetemayer, Jens, Gerlingen, *10.06.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Coconcelli, Helmut, Steuerberater, Bad Urach. Personenbezogene Daten von Amts wegen ergänzt bei Geschäftsführer: Kleih, Dieter, Dettingen an der Erms, *14.12.1953, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Personenbezogene Daten von Amts wegen ergänzt bei Geschäftsführer: Vockensohn, Wolfgang, Bad Urach, *19.01.1960, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Loser, Matthias, Grabenstetten, *22.06.1975, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-01-21: Nicht mehr Geschäftsführer: Kleih, Dieter, Dettingen an der Erms, *14.12.1953.
2020-06-19: Nicht mehr Geschäftsführer: Egetemayer, Jens, Gerlingen, *10.06.1967.
2022-04-27: Die Gesellschafterversammlung vom 30.03.2022 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 13.04.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 beschlossen. Firma geändert; nun: ETL BCV GmbH Steuerberatungsgesellschaft. Gegenstand geändert; nun: Die Ausübung der für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG, und zwar insbesondere: - die Beratung und Vertretung in Steuersachen; - die Hilfeleistung bei Erfüllung steuerlicher Pflichten; - die Beratung und Hilfeleistung in Bilanzierungs- und Buchführungsangelegenheiten; - die Durchführung von Abschluss- und sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfungen, soweit für Steuerberater zulässig; - die Existenzgründungsberatung; - die sonstige Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten im weitesten Sinne mit Ausnahme der Rechtsberatung; - die gutachterliche Tätigkeit - sowie die Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten - und die treuhänderische Tätigkeit. Ausgenommen sind jedoch die Treuhandgeschäfte über die Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren für Andere und die Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren für Andere sowie Geschäfte nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften. Weiter ausgeschlossen sind sonstige Tätikgeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere Tätigkeitem i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte. Die Gesellschaft darf unter den Voraussetzungen des § 34 Abs. 2 StBerG Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Steuerberatungsgesellschaften beteiligen. Die besonderen Pflichten bei der Errichtung, Ausgestaltung und Tätigkeit von Zweigniederlassungen, die sich aus einer Berufsordnung ergeben, sind in deren jeweils geltender Fassung zu beachten.