2014-12-02: (Gegenstand des Unternehmens ist der Einkauf und Vertrieb von Waren aller Art, sowie jede sonstige gewerbliche Betätigung, soweit sie den Betrieb eines vollkaufmännischen Handelsgewerbes erfordert.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Johann-Bünting-Straße 1, 26845 Nortmoor . Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Goldmarie Handels Geschäftsführungs-GmbH, Nortmoor (Amtsgericht Aurich HRB 203205).
2017-08-03: (Gegenstand des Unternehmens ist der Einkauf und Vertrieb von Waren aller Art, sowie jede sonstige gewerbliche Betätigung, soweit sie den Betrieb eines vollkaufmännischen Handelsgewerbes erfordert. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar diesem Zweck dienen.). Firma geändert, nun: Neue Firma: BE Markenhandel GmbH & Co. KG. Personenbezogene Daten (Firma) geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: BE Markenhandel Geschäftsführungs GmbH, Nortmoor (Amtsgericht Aurich HRB 203205).
2017-09-11: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Küstengold Handelsgesellschaft mbH mit Sitz in Leer (AG Aurich,HRB 201141) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.