2014-10-17: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.09.2014. Geschäftsanschrift: Johann-Morbach-Straße 7, 54329 Konz . Gegenstand: Der An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie Errichtung, Umbau, Ausbau und Sanierung von Wohngebäuden auch durch die Beauftragung von Dritten, einschließlich Vornahme von Erschließungsmaßnahmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Becker, Helga, Konz-Könen, *31.01.1971, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-07-21: Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verlegungsplans über die Sitzverlegung nach Luxemburg mit gleichzeitiger formwechselnden Umwandlung in eine S.á.r.l. eingereicht worden. Den Gläubigern der Gesellschaften ist, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verlegungsplan oder dessen Entwurf bekannt gemacht ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-12-03: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verlegungsplans vom 23.06.2020 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.09.2020 die Verlegung des Sitzes nach Munsbach, Großherzogtum Luxemburg unter gleichzeitiger Umwandlung in eine Société a responsabilité luxemburgischen Rechts beschlossen, die dort unter CEOB Immobilien S.à r.l. firmiert. Die Voraussetzungen für die grenzüberschreitende Sitzverlegung liegen nach deutschem Recht vor. Der grenzüberscheitende Formwechsel wird erst mit der Eintragung im Register der für den neuen Sitz zuständigen registerführenden Stelle wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-01-07: Die grenzüberschreitende Sitzverlegung ist mit Eintragung des Rechtsträgers im Register der für den neuen Sitz zuständigen Stelle in Luxembourg am 10.07.2020 wirksam geworden. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der grenzüberschreitenden Sitzverlegung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Sitzverlegung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.