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BEDINETZ GmbH

GmbHBEDINETZ, Druckdatenkomprimierung, Print-Courier..., Druckertreiber, Terminalserver, Datenmenge, Druckauftrag
Adresse / Anfahrt
Gildenhaller Allee 29
16816 Neuruppin
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2013-07-22:
Geschäftsanschrift: Gildenhaller Allee 29, 16816 Neuruppin. Gegenstand: Internetservice und Werbedienstleistungen aller Art sowie der Textilienhandel. Kapital: 25.000,00 EUR. Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. War Geschäftsführer: Dettmer, Christa, geb. Sand, *31.01.1936, Neuruppin. Geschäftsführer: Dettmer, Torsten, *19.02.1964, Neuruppin, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. War Prokurist: Dettmer, Torsten, *19.02.1964, Neuruppin, Einzelprokura. Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom: 16.03.2001. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.04.2013 ist der Sitz der Gesellschaft von Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 80308 B) nach Neuruppin verlegt und der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst, insbesondere geändert in § 1 (Firma, Sitz).

2016-09-20:
Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Flexi-Net GmbH mit Sitz in Neuruppin (Amtsgericht Neuruppin, HRB 10812) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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