2022-07-27: Partnerschaft. Gegenstand: Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß §§ 2 in Verbindung mit 43a Abs. 2 WPO, insbesondere sind den Partnern Nebentätigkeiten etwa als Schiedsrichter, Testamentsvollstrecker sowie die Mitgliedschaft in Aufsichtsräten, Beiräten oder ähnlichen Einrichtungen gestattet. Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Beermann, Norbert, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Emsdetten, *11.11.1951; Bruns, Thomas, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Münster, *22.05.1965; Krais, Christoph, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Münster, *14.11.1976.