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BEMA Comfortbau GmbH

Immobilien, Wohnungsbauunternehmen, TERRAIN..., BERGISCHE, Ludgerweg, Vohwinkel
Adresse / Anfahrt
Jägerhofstraße 111
42119 Wuppertal
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2005-06-30:
Nicht mehr Geschäftsführer: Matthäs, Bernd, Kaufmann, Wuppertal. Bestellt als Geschäftsführer: Buhk, Michael, Wuppertal, *20.04.1966; Drosten, Jörg, Wuppertal, *19.02.1962, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Buhk, Michael, Mettmann, *20.04.1966.

2005-08-18:
Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis Geschäftsführer: Buhk, Michael Markus, Wuppertal, *20.04.1966; Drosten, Jörg, Wuppertal, *19.02.1962, jeweils Sie sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, soweit sie gleichzeitig als Geschäftsfsührer anderer Gesellschaften handeln.

2006-01-05:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2005 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

2006-07-13:
Nicht mehr Geschäftsführer: Buhk, Michael Markus, Wuppertal, *20.04.1966.

2011-02-24:
Prokura geändert; nunmehr: Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Matthäs, Claudia, Wuppertal, *16.01.1954.

2012-05-10:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.04.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.04.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.04.2012 mit der BEMA Gebäudeservice GmbH mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal HRB 10285) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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