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BENKY CLIMBING GmbH & Co. KG

Werkzeug/Ausrüstung, Strictly Necessary, Enable or Disable..., Chunky Chalk, Meta-Produkten, Optionale, Kontenübersicht, Werbeerlebnis
Adresse / Anfahrt
Blaubeurer Straße 100
89077 Ulm
Kontakt
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2020-01-29:
(Der Bau von Kletter- und Boulderwänden, der Bau von Fallschutzsystemen, der Handel (Import und Export sowie der Vertrieb von Klettergriffen), der Handel mit Produkten unter der Eigenmarke Benky (Karabiner, Stahlschlinge, Reinigungsmittel für Kletterschuhe, Reinigungsmittel für Klettergriffe).). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Blaubeurer Straße 100, 89077 Ulm. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: BENKY Beteiligungs GmbH, Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 739568), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-02-05:
Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Benk, Cornelia, Blaubeuren, *17.04.1982.

2020-11-04:
Der Einzelkaufmann Benk, Christian, Blaubeuren, *25.08.1981 hat als Inhaber der Firma "BENKY VERTICAL EQUIPMENT e.K.", Ulm das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.09.2020 mit Nachtrag vom 22.10.2020 und der Versammlungsbeschlüsse vom 16.09.2020 und vom 22.10.2020 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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