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BENLOC FASTENER TECHNIK GmbH & Co. KG

Spannverschlüsse, Schnellverschlüsse, Gewindeeinsätze..., IHR ZUVERLÄSSIGER, SCHNELLBEFESTIGUNGSTECHNIK, RSB, Statistikzwecke
Adresse / Anfahrt
Hermann-Löns-Straße 38
75389 Neuweiler
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2014-01-22:
(a) Industrielle Herstellung und Vertrieb von Kommunikationssystemen aller Art (Hardware, Software) Zubehör und Peripherie-Geräten, insbesondere als Generalunternehmer, wobei handwerkliche Arbeiten durch Dritte ausgeführt werden. b) Industrielle Herstellung von Druckvorlagen und Druckerzeugnissen aller Art (Printmedien und Neue Medien), Entwurf und Gestaltung, mit Schwerpunkt technische Illustrationen und CAD, Grafikdesign und digitale Fotografie, insbesondere als Generalunternehmer, wobei handwerkliche Arbeiten durch Dritte ausgeführt werden. c) Industrielle Herstellung, Entwicklung und Vertrieb von Schnellverbindungssystemen und technischen Bauteilen, insbesondere als Generalunternehmer, wobei handwerkliche Arbeiten durch Dritte ausgeführt werden. d) Ferner übernimmt die Gesellschaft die fachlich einschlägige technische und betriebswirtschaftliche Beratung (Consulting) und ingenieurmäßige Betreuung (Engineering) ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Hermann-Löns-Str. 17, 75389 Neuweiler. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen. Persönlich haftender Gesellschafter: BENLOC Verwaltungs-GmbH, Neuweiler (Amtsgericht Stuttgart HRB 747240), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Roth, Daniel, Neuweiler, *12.08.1973. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "Bensien GmbH", Neuweiler (Amtsgericht Stuttgart HRB 331428) gemäß § 190 ff UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2014-12-04:
Prokura erloschen: Roth, Daniel, Neuweiler, *12.08.1973.

2015-01-23:
Neue Geschäftsanschrift: Hermann-Löns-Straße 38, 75389 Neuweiler.

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