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BERDING BETON GmbH

Baustoffe, Abstandhalter Oberfläche, Abstandhaltern Oberfläche..., Basalit, BGB-RiNGB, D-Punkt-Fugentechnik, Drän, Dränfugenanteil, Fase mit Abstandblocks, Sonderquerschnitte
Adresse / Anfahrt
Industriestraße 6
49439 Steinfeld (Oldenburg)
2x Adresse:

Bellnhäuser Straße 1
35112 Fronhausen


Pleidelsheimer Straße 6
74395 Mundelsheim


Kontakt
81 Ansprechpartner/Personen
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mind. 81 Mitarbeiter
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4x HR-Bekanntmachungen:

2008-09-26:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2008 mit der Betonstein-Union GmbH & Co.KG mit Sitz in Henstedt-Ulzburg (Amtsgericht Kiel, HRA 4722 KI) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2011-01-10:
Bestellt als Geschäftsführer: Waltermann, Gert, Melle, *30.01.1961, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer.

2011-09-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.06.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlage) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100.000,00 EUR auf 8.100.000,00 EUR beschlossen. Stammkapital nun: 8.100.000,00 EUR.

2015-09-17:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.08.2015 mit der Betonstein-Union GmbH mit Sitz in Steinfeld verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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