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BERG Kabeltragsysteme GmbH

Elektrotechnik, Kabelverlegung, Befestigungstechnik..., Gewicht_Kg, Stk, Gitterbahn, SF
Adresse / Anfahrt
Milser Straße 37
33729 Bielefeld
2x Adresse:

Unterkreuthweg 2
86444 Affing


Haberstraße 5
42551 Velbert


Kontakt
11 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 11 Mitarbeiter
Gründung 1991
Formell
10x HR-Bekanntmachungen:

2013-10-10:
Die Gesellschafterversammlung hat am 19.08.2013 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 74.435,41 auf EUR 100.000,00 zum Zwecke der Verschmelzung mit der BERG Kabeltragsysteme GmbH mit Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 23417) zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) zu ändern. Neues Stammkapital 100.000,00 EUR.

2013-10-10:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.08.2013 mit der Berg Kabeltragsysteme Nord GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 107767) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2013-10-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.08.2013 mit der BERG Kabeltragsysteme GmbH mit Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 23417) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2013-11-05:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: BERG Kabeltragsysteme GmbH. Änderung zur Geschäftsanschrift: Milser Str. 37, 33729 Bielefeld. Zweigniederlassung errichtet unter Firma: Berg Kabeltragsysteme GmbH, Zweigniederlassung Augsburg, 86179 Augsburg, Geschäftsanschrift: Weddigenstraße 2, 86179 Augsburg; Berg Kabeltragsysteme GmbH, Zweigniederlassung Hamburg, 22045 Hamburg, Geschäftsanschrift: Rahlau 46, 22045 Hamburg. Geschäftsführer: Berg, Tatjana, Augsburg, *26.05.1982, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Berg, Larissa, Bielefeld, *12.09.1987; Nienaber, Sascha, Bad Salzuflen, *02.05.1978.

2017-03-20:
Geschäftsführer: Nienaber, Sascha, Bad Salzuflen, *02.05.1978, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Nienaber, Sascha, Bad Salzuflen, *02.05.1978.

2017-10-16:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Schlichter, Oliver, Spenge, *11.03.1973.

2019-04-09:
Nicht mehr Geschäftsführer: Berg, Detlef, Bielefeld, *30.07.1956. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Berg, Detlef, Bielefeld, *30.07.1956.

2020-10-07:
22045 Hamburg, Geschäftsanschrift: Rahlau 46, 22045 Hamburg. Zweigniederlassung errichtet unter Firma: Berg Kabeltragsysteme GmbH, Zweigniederlassung Affing, 86444 Affing, Geschäftsanschrift: Unterkreuthweg 2, 86444 Affing; 86179 Augsburg, Geschäftsanschrift: Weddigenstraße 2, 86179 Augsburg.

2020-12-16:
Prokura erloschen: Schlichter, Oliver, Spenge, *11.03.1973. Prokura geändert; nunmehr: Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Berg, Larissa, Bielefeld, *12.09.1987.

2022-01-21:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.10.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.10.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.10.2021 mit der E.A.T. Großhandels GmbH mit Sitz in Bielefeld verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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