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BEROLINA Hotel- und Gaststättengesellschaft mbH

Restaurant, Seerose, Strandhotel..., Kölpinsee, Seebad, Partnerseiten, Consent-Dialogs, Gästeclub, Bernsteinsaal
Adresse / Anfahrt
Strandstraße 1
17459 Loddin
Kontakt
15 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 15 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2012-12-07:
Geschäftsanschrift: Strandstr. 1, 17459 Loddin OT Kölpinsee. Mit der Berolina-Management Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kölpinsee, (AG Stralsund HRB 4783) als herrschendem Unternehmen ist am 30.11.2012 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Es ist der gesamte Bilanzgewinn abzuführen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2012 zugestimmt.

2012-12-28:
Die Gesellschafterversammlung hat am 30.11.2012 beschlossen, das Stammkapital (DEM 100.000,-) auf Euro umzustellen, es von dann von EUR 51.129,19 um EUR 70,81 auf EUR 51.200,- zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) und § 8 (Gesellschafterbeschlüsse) entsprechend zu ändern sowie mit einer Änderung des § 1 (Firma) und des § 2 (Gegenstand) die Firma und den Gesellschaftszweck zu ändern . Neue Firma: BEROLINA Hotel- und Gaststättengesellschaft mbH. Neuer Unternehmensgegenstand: a) Betreiben von Hotels und Gaststätten auf eigene oder fremde Rechnung b) betriebswirtschaftliche Beratung von Hotels und Gaststätten. 51.200,00 EUR.

2016-07-18:
Wohnort geändert, nun: Geschäftsführer: Schulz, Gerd, Loddin, *05.06.1947, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Meister, Nicole, Heringsdorf, *07.03.1976; Schulz, Sebastian, Berlin, *18.03.1977.

2021-02-09:
Der mit der Berolina-Management Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kölpinsee am 30.11.2012 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Erklärung über die Nichtverlängerung vom 25.06.2020 zum 31.12.2020 aufgehoben. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.

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