2010-07-28: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21. Juli 2010. Geschäftsanschrift: Am Heßlar 17, 57319 Bad Berleburg. Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von Blähschiefer und anderen Baustoffen, der Handel mit diesen Produkten sowie die Ausführung von entsprechenden Bauleistungen. Stammkapital: 51.200,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Böhl, Hermann, Bad Berleburg-Berghausen, *11.07.1962, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der BERWILIT Wittgensteiner Blähschiefer GmbH & Co. KG, Bad Berleburg (AG Siegen, HRA 7129) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21. Juli 2010. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-09-14: Die Gesellschaft hat durch Spaltungsvertrag vom 14. Juli 2020 Teile ihres Vermögens (Geschäftsanteile an der HBB GmbH mit Sitz in Bad Berleburg (Amtsgericht Siegen - HRB 6569)) auf die Böhl Baubeteiligung GmbH mit Sitz in Bad Berleburg (Amtsgericht Siegen - HRB 12145) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.