2017-03-17: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.02.2010, zuletzt geändert am 12.03.2014. Die Gesellschafterversammlung vom 02.03.2017 hat die Änderung der §§ 1 (Firma, bisher 'Best of Best Erfolgsakademie GmbH') und 2 (Sitz, bisher Frankfurt am Main, Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 99795) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Candidplatz 11, 81543 München. Gegenstand des Unternehmens: Durchführung von Vorträgen und Seminaren, Beratung, Coaching, Organisation von Veranstaltungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Misar, Paul, Traiskirchen / Österreich, *24.11.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Ragginger, Franz, Salzburg/Österreich, *21.04.1972.
2019-08-21: Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2019 hat die Änderung des § 1 der Satzung beschlossen. Neue Firma: BEST of BEST Entrepreneur Academy GmbH. Die BEST of BEST Entrepreneur Academy GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 232177) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.