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BESUPPLY GmbH

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Adresse / Anfahrt
Maisredder 4
22175 Hamburg
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Formell
HR-Bekanntmachungen:

2022-04-11:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.02.2022 mit Änderung vom 07.02.2022. Geschäftsanschrift: Maisredder 4, 22175 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand der Gesellschaft ist: - der Im- und Export sowie der Handel mit Tee-Sorten aller Art sowie dessen Zubehör; - der Im- und Export sowie der Handel mit Küchenzubehör aller Art; - der Im- und Export sowie der Handel mit Textilien aller Art; - der Im- und Export sowie Handel mit Gewürzen, Gewürzmischungen, Kräutern, Feinkost und Delikatessen; - der Im- und Export sowie Handel mit Nahrungsergänzungsmitteln; - IT-Dienstleistungen, insbesondere E-Commerce-Dienstleistungen und damit zusammenhängende Beratung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Schwolow, Benjamin Otto Daniel, Hamburg, *06.03.1984, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Benjamin Otto Daniel Schwolow, Hamburg, *06.03.1984, unter der Firma BESUPPLY e.K. mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 128264) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 04.02.2022. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 11.4.2022 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.