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BETH Filter GmbH

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Adresse / Anfahrt
Hinter den Kirschkaten 26
23560 Lübeck
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1 Ansprechpartner/Personen
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mind. 1 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2015-01-27:
Geschäftsführer: 3. Riedel, Jens, *09.06.1966, Wurzbach; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertretenmit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen

2015-03-02:
Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Stamm, Uwe Jörg

2015-12-29:
Geschäftsführer: 4. Engemann, Pierre, *22.07.1970, Eisenberg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen

2016-05-31:
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.05.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die R&R-BETH GmbH (Amtsgricht Jena, HRB 500922) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2016-06-17:
Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 09.06.2016 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Jena, HRB 500922) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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