2022-01-04: Firma: BETRAX-Wachdienst GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Kurfürstendamm 195, 10707 Berlin; Gegenstand: Die erlaubnispflichtige Bewachung insbesondere nach § 34 a GewO, die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung sowie die Personalvermittlung. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1.
Aydilek, Berkcan, *22.11.1997, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; War Geschäftsführer: 2.
Hanft, Claudia, *06.03.1968, Berlin; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 22.03.2021
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.12.2021 ist der Sitz der Gesellschaft von Köln (Amtsgericht Köln, HRB 105710) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Sitz), § 2 (Gegenstand), § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile), ergänzt um § 6 (Verfügungen über Geschäftsanteile), § 7 (Gründungskosten), der bisherige § 6 wird zu § 8 (Schlussbestimmungen). Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 20.04.2021
2022-06-28: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 47, 10627 Berlin; Gegenstand: Die erlaubnispflichtige Bewachung insbesondere nach § 34 a GewO, die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung sowie die Personalvermittlung. Ferner Logistik und Kurierdienste bis 3,5 Tonnen; Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Aydilek, Berkcan; Geschäftsführer: 3.
Daoubi, Ayoub, *11.08.2001, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.04.2022 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 .