2007-09-24: Die Generalversammlung vom 23.06.2007 hat die Änderung der Satzung in § 3 Abs. 3 ( Erwerb der Mitgliedschaft ), § 6 Abs. 2 und Abs. 3 ( Übertragung des Geschäftsguthabens ), § 9 Abs. 1 d ) ( Ausschluss ), § 10 Abs. 3 ( Auseinandersetzung ), § 11 lit. c ), d) und i) ( Rechte der Mitglieder ), § 12 lit.g) ( Pflichten der Mitglieder ), § § 15 Abs. 1 ( Vertretung ), § 18 Abs. 1 und Abs. 5 ( Zusammensetzung und Dienstverhältnis ), § 21 ( Kredit an Vorstandsmitglieder ), § 22 Abs. 1, 2, 3, und 8 ( Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats ), § 24 Abs. 1 und Abs. 3 ( Zusammensetzung und Wahl ), § 25 Abs. 4 ( Konstituierung, Beschlussfassung ), § 28 Abs. 2, 3, 4, 5 und 7 ( Einberufung und Tagesordnung ), § 30 lit. d), l), n) und o) ( Gegenstände der Beschlussfassung, § 31 Abs. 3 und Abs. 4 ( Mehrheitserforderniss ), § 33 Abs. 1 und 4 ( Abstimmung und Wahl ), § 35 Abs. 3 ( Protokoll ), § 40 ( Nachschusspflicht ), § 42 ( Jahresabschluss und Lagebericht ), § 46 ( Liquidation ) und § 47 ( Bekanntmachungen ) beschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.
2009-06-02: Die Generalversammlung vom 23.06.2007 hat die Änderung der Satzung in § 3 Abs. 3 ( Erwerb der Mitgliedschaft ), § 6 Abs. 2 und Abs. 3 ( Übertragung des Geschäftsguthabens ), § 9 Abs. 1 d ) ( Ausschluss ), § 10 Abs. 3 ( Auseinandersetzung ), § 11 lit. c ), d) und i) ( Rechte der Mitglieder ), § 12 lit.g) ( Pflichten der Mitglieder ), § § 15 Abs. 1 ( Vertretung ), § 18 Abs. 1 und Abs. 5 ( Zusammensetzung und Dienstverhältnis ), § 21 ( Kredit an Vorstandsmitglieder ), § 22 Abs. 1, 2, 3, und 8 ( Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats ), § 24 Abs. 1 und Abs. 3 ( Zusammensetzung und Wahl ), § 25 Abs. 4 ( Konstituierung, Beschlussfassung ), § 28 Abs. 2, 3, 4, 5 und 7 ( Einberufung und Tagesordnung ), § 30 lit. d), l), n) und o) ( Gegenstände der Beschlussfassung, § 31 Abs. 3 und Abs. 4 ( Mehrheitserforderniss ), § 33 Abs. 1 und 4 ( Abstimmung und Wahl ), § 35 Abs. 3 ( Protokoll ), § 40 ( Nachschusspflicht ), § 42 ( Jahresabschluss und Lagebericht ), § 46 ( Liquidation ) und § 47 ( Bekanntmachungen ) beschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Verpflichtung der Genossen, Nachschüsse zur Insolvenzmasse zu leisten, wurde aufgehoben. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
2014-09-04: Die Generalversammlung vom 28.06.2014 hat die Änderung der Satzung in § 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis) beschlossen.
2019-07-22: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Reiff, Volker, Reutlingen, *15.02.1966.
2020-01-31: Nicht mehr Vorstandsmitglied: Budde, Hans-Günther, Dipl.-Kaufmann, Waldenbuch, *03.05.1952. Prokura erloschen: Reiff, Volker, Reutlingen, *15.02.1966.