2012-08-03: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.06.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.06.2012 mit der BOGRO-Tiernahrung GmbH mit Sitz in Borken (Amtsgericht Coesfeld HRB 5100) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-08-17: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.07.2018 in Verbindung mit der ergänzenden Urkunde vom 02.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.07.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.07.2018 mit der BEWITAL Vermögensverwaltungs GmbH mit Sitz in Südlohn verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-12-08: Firma geändert in: BEWITAL Holding GmbH & Co KG.