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BEYER & FOERTSCH GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer/vereidigte, WPO..., Buchprüfer, Deine Überstunden, Handelsgesellschaften, Wirtschaftsprüferordnung, Arbeitszeitmodellen, Verarbeitungen, Teilzeitstellen, Wirtschaftsprüferkammer
Adresse / Anfahrt
Straßenbahnring 1
20251 Hamburg
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2022-02-24:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.02.2022. Geschäftsanschrift: Straßenbahnring 13, 20251 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, die betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeit, die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG sowie § 2 i.V.m. § 43 a Abs. 2 WPO. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Beyer, Jan, Hamburg, *17.10.1964; Foertsch, Jan, Hamburg, *24.02.1964, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-04-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.03.2022 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den §§ 1 und 3 (Gegenstand des Unternehmens). Neue Firma: BEYER & FOERTSCH GmbH Steuerberatungsgesellschaft. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. I StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.