2020-05-26: Die Gesellschafterversammlung vom 08.05.2020 hat die Änderung des § 2 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Beteiligung an Kommanditgesellschaften und Übernahme der persönlichen Haftung; Tätigkeiten im Sinne des § 34c Abs. 1 Nr. 3 GewO, also gewerbsmäßig Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorzubereiten oder durchzuführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte zu verwenden, als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorzubereiten oder durchzuführen; § 34c Abs. 1 Nr. 1 GewO, also die gewerbsmäßige Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge, sowie die Vermittlung von Darlehensverträgen, auch von Immobiliendarlehen im Sinne des § 34 i GewO, oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge (§§ 34c Abs. 1, 34i GewO).