2018-04-03: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.03.2018. Geschäftsanschrift: Im Süsterfeld 1, 52072 Aachen. Gegenstand: Der Gegenstand des Unternehmens umfasst den Erwerb, das Halten, das Verwalten, die Veräußerung und die Finanzierung von Beteiligungen jeder Art, die gewerbliche Erbringung von Dienstleistungen an verbundene Unternehmen i.S.v. §§ 15 ff. AktG und nicht verbundene Unternehmen, sowie alle Tätigkeiten, die zu den Aktivitäten der geschäftsleitenden Holding gehören. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und auch solche zu erwerben und Zweigniederlassungen zu errichten. Die Gesellschaft kann alle Maßnahmen ergreifen, die der Förderung des Gesellschaftszwecks dienen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Andreas, Plum, Heinsberg, *14.04.1980; Reif-Lemke, Björn, Aachen, *29.04.1971; Reineke, Jens Antonius, Roetgen, *13.04.1979, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-08-20: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.07.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der BFT Service GmbH mit Sitz in Aachen (Amtsgericht Aachen, HRB 19095) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.