2015-08-24: Firma: BGE-Lobby UG - Gesellschaft zur Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Kiautschoustraße 19, 13353 Berlin; Gegenstand: Förderung, Erforschung und Dokumentation von Veränderungen in der Gesellschaft, die eine Entkopplung von Arbeit und Einkommen, durch die Schrittweise praktische Umsetzung eines bedingungslosen Grundeinkommens , mit sich führen wird. Im wirtschaftlichen Umfeld soll der Frage nachgegangen werden, ob durch die Entkopplung von Arbeit und Einkommen z.B. die Gemeinwohlökonomie an Bedeutung zunehmen würde und wenn ja wie stark. Im privaten Bereich soll heraus gefunden werden, welche Auswirkungen die Entkopplung von Arbeit und Einkommen auf die Arbeitsmoral bzw. das unternehmerische Denken hat, wobei der Schwerpunkt hierbei auf den einzelnen Menschen als (natürlicher) Unternehmer liegt. Die Unternehmergesellschaft (BGE-Lobby UG) will das kollektive (Selbst-) Bewusstsein schaffen und stärken, dass alle Menschen dieser Welt ein Recht auf die Nutzung der Ressourcen unseres Heimatplaneten zur Absicherung ihrer Lebensexistenz haben und das absolut gleichberechtigt für jeden Menschen und somit völlig ungeachtet seines Alters, seines Geschlechtes, seiner ethnischen Zugehörigkeit und seiner sozialen Herkunft bzw. seines sozialen Standes. Dieses Ziel kann in unserer heutigen modernen Gesellschaft und auf Grund der großen Bevölkerungszahl nur in Form eines bedingungslose Grundeinkommen für jeden einzelnen Menschen erreicht werden. Im Rahmen der praktischen Umsetzung bezüglich der Generierung und (monatlichen) Auszahlung des bedingungslosen Grundeinkommens an jeden am System angemeldeten Menschen, sollen technische, organisatorische und menschliche Hürden ergründet sowie entsprechende Lösungswege ausgearbeitet und erprobt werden. Stamm- bzw. Grundkapital: 2,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1.
Fielsch, Michael, *02.05.1965, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Geschäftsführer: 2.
Niemann, Sabine, *03.10.1982, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 26.06.2015 mit Änderung vom 20.08.2015 in § 10 (Schlussbestimmungen)
2017-05-03: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: c/o Frigga Wendt, Prenzlauer Allee 105, 10409 Berlin
2017-07-05: Gegenstand: Zweck der Unternehmergesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Dies geschieht durch die Förderung, Erforschung und Dokumentation von Veränderungen in der Gesellschaft, die eine Entkopplung von Arbeit und Einkommen, durch die Schrittweise praktische Umsetzung eines bedingungslosen Grundeinkommens , mit sich führen wird.
Ein Grundeinkommen ist (laut Definition des "Netzwerks Grundeinkommen") ein Einkommen, das eine politische Gemeinschaft bedingungslos jedem ihrer Mitglieder gewährt. Es soll
die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen;
einen individuellen Rechtsanspruch darstellen sowie
ohne Bedürftigkeitsprüfung und
ohne Zwang zu Arbeit oder anderen Gegenleistungen garantiert werden.
Das Grundeinkommen stellt somit eine Form von Mindesteinkommenssicherung dar, die sich von den zur Zeit in fast allen Industrienationen existierenden Systemen der Grund- bzw. Mindestsicherung wesentlich unterscheidet. Das Grundeinkommen wird erstens an Individuen anstelle von Haushalten gezahlt, zweitens steht es jedem Individuum unabhängig von sonstigen Einkommen zu, und drittens wird es gezahlt, ohne dass eine Arbeitsleistung, Arbeitsbereitschaft oder eine Gegenleistung verlangt wird.
Im wirtschaftlichen Umfeld soll der Frage nachgegangen werden, ob durch die Entkopplung von Arbeit und Einkommen z.B. die faire bzw. solidarische Ökonomie auf humanistischer Basis an Bedeutung zunehmen würde und wenn ja wie stark. Im privaten Bereich soll heraus gefunden werden, welche Auswirkungen die Entkopplung von Arbeit und Einkommen bzw. die existenzielle Absicherung auf die Arbeitsmoral bzw. das unternehmerische Denken und Handeln hat, wobei der Schwerpunkt hierbei auf dem einzelnen Menschen als unternehmendem Individuum liegt. Zu diesem Zweck kann jede Person, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland hat, selbst zum Probanden in dem Forschungsprojekt werden.
Die Unternehmergesellschaft will das kollektive (Selbst-) Bewusstsein schaffen und stärken, dass alle Menschen dieser Welt ein Recht auf die Nutzung der Ressourcen unseres Heimatplaneten zur Absicherung ihrer Lebensexistenz haben und das absolut gleichberechtigt für jeden Menschen und somit völlig ungeachtet seines Alters, seines Geschlechtes, seiner ethnischen Zugehörigkeit und seiner sozialen Herkunft bzw. seines sozialen Standes. Dieses Ziel kann (aus unserer Sicht) in unserer heutigen modernen Gesellschaft und auf Grund der großen Bevölkerungszahl alternativ nur in Form eines bedingungslosen Grundeinkommens für jeden einzelnen Menschen erreicht werden.
Die Unternehmergesellschaft wird wissenschaftliche Lehr- und Vortragsveranstaltungen sowie Ausstellungen durchführen, wissenschaftliche Werke ausarbeiten oder deren Ausarbeitung unterstützen und alle gesammelten Forschungsergebnisse sowie weitere Materialien zum Thema archivieren. Die Unternehmergesellschaft verpflichtet sich zur zeitnahen und regelmäßigen Veröffentlichung der Erkenntnisse bzw. Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt.
Im Rahmen der praktischen Umsetzung bezüglich der Generierung und (monatlichen) Auszahlung des bedingungslosen Grundeinkommens an jeden am System der Unternehmergesellschaft angemeldeten Menschen, sollen technische, organisatorische und menschliche Hürden ergründet sowie entsprechende Lösungswege ausgearbeitet und erprobt werden. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.06.2017 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Zweck des Unternehmens).