2015-09-28: Firma: CHRISTBURK Anlagen GmbH; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.09.2015 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 .
2021-09-09: Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungsplanes vom 13.08.2021 Teile ihres Vermögens zur Neugründung auf die CHRISTBURK Premium GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 233411 B) übertragen.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.