2013-07-04: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.03.2013. Geschäftsanschrift: Kamp 80, 49074 Osnabrück. Gegenstand: Import und Export von Waren und Handelsgütern aller Art, inbesondere die Produktion und der Vertrieb von Sanitärarmaturen und Sanitärartikeln sowie die Vornahme und Ausführung aller ähnlichen oder damit zusmmenhängenden Geschäfte, soweit sie zur Erreichung des Gesellschaftszwecks als dientlich erscheinen oder die Gesellschaft zu fördern geeignet sind, der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei diesen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Chami, Oliver, Osnabrück, *10.04.1977, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-06-01: Die Gesellschafterversammlung vom 06.05.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR und einen weiteren Betrag in Höhe von 30.000,00 Euro zum Zwecke der Verschmelzung mit der Prosan Armaturen GmbH, Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRB 206095) sowie der BGI GmbH, Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRB 202785) beschlossen. 80.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2016-06-28: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.05.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.05.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.05.2016 mit der Prosan Armaturen GmbH mit Sitz in Osnabrück verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.05.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.05.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.05.2016 mit der BGI GmbH mit Sitz in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRB 202785) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2016-06-29: Die Gesellschafterversammlung vom 01.06.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der h.m. hoffnung-mann Sanitär UG & Co. KG (Amtsgericht Osnabrück HRA 203692) beschlossen. 81.000,00 EUR.
2016-06-30: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.06.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.06.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 01.06.2016 mit der h.m. hoffnung-mann Sanotär UG & Co. KG mit Sitz in Osnabrück verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2016-07-06: Umwandlungsvermerk lfd. Nr. 5 vom 30.06.2016 von Amts wegen berichtigt, nun: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.06.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.06.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 01.06.2016 mit der h.m. hoffnung-mann Sanitär UG & Co. KG mit Sitz in Osnabrück verschmolzen.
2022-05-05: Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2020/09.12.2021 hat mit Ergänzungen vom 08.03.2022/10.03.2022 die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der r. m. reicher-mann Sanitär GmbH mit Sitz in Hagen a.T.W. (Amtsgericht Osnabrück, HRB 207621) beschlossen. 106.000,00 EUR. Geändert, nun: Geschäftsführer: Chami, Oliver, Osnabrück, *10.04.1977, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-05-09: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.12.2020 mit Änderung vom 09.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.12.2020 und 28.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.12.2020 und 28.12.2021 mit der r. m. reicher-mann Sanitär GmbH mit Sitz in Hagen a. T. W. (Amtsgericht Osnabrück, HRB 207621) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.