2016-04-05: Nicht mehr Geschäftsführer: Müller, Norbert, Bielefeld, *31.07.1950. Nunmehr Geschäftsführer: Kubitza, Sabine, Münster, *29.07.1962.
2016-07-29: Die Gesellschafterversammlung vom 15.06.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und § 2 (Gegenstand der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Ferner wurde beschlossen, das Stammkapital (DEM 8.600.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 4.397.110,18 aus Gesellschaftsmitteln um EUR 2.889,82 auf EUR 4.400.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und § 7 (Vertretung) zu ändern. Die Satzung wurde vollständig neu gefasst. Neue Firma: BGW Bielefelder Gesellschaft für Wohnen und Immobiliendienstleistungen mbH. Neues Stammkapital: 4.400.000,00 EUR.
2016-12-22: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Wöhrmann-Kettler, Jörg, Enger, *28.04.1960.
2020-06-25: Prokura erloschen: Plischke, Karl-Heinz, Bielefeld, *16.04.1955. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schultz, Jens, Herford, *23.05.1966.
2022-02-14: Die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 Abs. 2, § 9 Abs. 2, § 12, § 15 Abs. 5, 15 Abs. 6 und § 16 Abs. 1 beschlossen.
2022-07-07: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.06.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.06.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.06.2022 mit der Innovationszentrum Campus Bielefeld GmbH mit Sitz in Bielefeld verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.