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BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
45127 EssenDE
16x Adresse:
Lüchower Straße 8
29475 Gorleben
Frohnhauser Straße 67
45127 Essen
Ammeln 59
48683 Ahaus
Otto-Hahn-Straße 1
25541 Brunsbüttel
Dedesdorfer Straße 2
26935 Stadland
Rheinschanzinsel
76661 Philippsburg
Osterende
25576 Brokdorf
Charlottenstraße 4
10969 Berlin
Dammstraße 32
84051 Essenbach
(Bayern)
Dr.-August-Weckesser-Straße 2
89355 Gundremmingen
(Schleswig-Holstein)
Elbuferstraße 82
21502 Geesthacht
(Niedersachsen)
Am Hilgenberg 2
49811 Lingen (Ems)
(Niedersachsen)
Bassenfleth 1a
21683 Stade
( Baden-Württemberg )
Kraftwerkstraße 1
74847 Obrigheim
(Nordrhein-Westfalen)
Zum Kernkraftwerk 25
37688 Beverungen
(Baden-Württemberg)
Im Steinbruch 1
74382 Neckarwestheim
Lüchower Straße 8
29475 Gorleben
Frohnhauser Straße 67
45127 Essen
Ammeln 59
48683 Ahaus
Otto-Hahn-Straße 1
25541 Brunsbüttel
Dedesdorfer Straße 2
26935 Stadland
Rheinschanzinsel
76661 Philippsburg
Osterende
25576 Brokdorf
Charlottenstraße 4
10969 Berlin
Dammstraße 32
84051 Essenbach
(Bayern)
Dr.-August-Weckesser-Straße 2
89355 Gundremmingen
(Schleswig-Holstein)
Elbuferstraße 82
21502 Geesthacht
(Niedersachsen)
Am Hilgenberg 2
49811 Lingen (Ems)
(Niedersachsen)
Bassenfleth 1a
21683 Stade
( Baden-Württemberg )
Kraftwerkstraße 1
74847 Obrigheim
(Nordrhein-Westfalen)
Zum Kernkraftwerk 25
37688 Beverungen
(Baden-Württemberg)
Im Steinbruch 1
74382 Neckarwestheim
mind. 104 Mitarbeiter
43x HR-Bekanntmachungen:
2017-03-14:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.03.2017. Geschäftsanschrift: Frohnhauser Straße 67, 45127 Essen. Gegenstand: Die Entsorgung radioaktiver Reststoffe und Abfälle; die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere Ingenieurleistungen, Transportleistungen sowie Lagerung von radioaktiven Stoffen im Zusammenhang mit der Entsorgung radioaktiver Reststoffe und Abfälle; sowie die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, soweit sie mit den vorgenannten Gebieten in Zusammenhang stehen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bröskamp, Holger, Hohnhorst, *04.04.1958; Büth, Georg, Bochum, *17.05.1964.
2017-07-25:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Abspaltungs- und Übernahmevertrages vom 13.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag einen Teil des Vermögens der GNS Gesellschaft für Nuklear-Service GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 11213) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-08-03:
Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 01.08.2017 wirksam geworden.
2017-08-07:
Nicht mehr Geschäftsführer: Bröskamp, Holger, Hohnhorst, *04.04.1958; Büth, Georg, Bochum, *17.05.1964. Bestellt zum Geschäftsführer: Graf, Wilhelm, Mönchengladbch, *31.05.1965; Köbler, Lars, Mülheim an der Ruhr, *14.02.1966.
2017-10-19:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Brammer, Klaus-Jürgen, Vögelsen, *30.05.1963; Gierke, Torsten, Iserlohn, *30.03.1982; Dr. Heck, Matthias, Hattingen, *25.12.1959.
2017-11-14:
Bestellt zum Geschäftsführer: Flasbarth, Jochen, Bonn, *04.04.1962.
2018-12-06:
Nicht mehr Geschäftsführer: Flasbarth, Jochen, Bonn, *04.04.1962. Bestellt zum Geschäftsführer: Dr. Seeba, Ewold, Berlin, *15.01.1960. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Berg, Manuela, Schermbeck, *04.09.1971; Gosens, Ingrid, Bottrop, *31.10.1965; Dr. Hoffmann, Michael, Salzgitter, *14.04.1963; Hüttl, Thorsten, Krefeld, *23.06.1978; Klus, Alexander, Berlin, *12.11.1978.
2019-05-02:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 04., 05. und 08.04.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.04.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.04.2019 Vermögensteile (Geschäftsbetrieb Zwischenlagerung Grundremmingen, Eisenbahninfrastruktur Grundremmingen) der Kernkraftwerk Grundremmingen GmbH mit Sitz in Grundremmingen (Amtsgericht Memmingen HRB 1603) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-05-02:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 04., 05. und 08.04.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.04.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.04.2019 Vermögensteile (Geschäftsbetrieb Zwischenlagerung (HAW) Biblis, LAW Grundstück Biblis, Eisenbahninfrastruktur der RWE Nuclear GmbH) der RWE Nuclear GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen HRB 21375) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-05-02:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 04., 05. und 08.04.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.04.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.04.2019 Vermögensteile (Geschäftsbetrieb Zwischenlagerung Emsland, Eisenbahninfrastruktur Emsland) der Kernkraftwerke Lippe-Ems Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Lingen (Ems), (Amtsgericht Osnabrück HRB 100099) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-05-17:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 04., 05. und 08.04.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.04.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.04.2019 Vermögensteile (den Geschäftsbetrieb Zwischenlagerung (HAW) Grohnde) der Gemeinschaftskernkraftwerk Grohnde GmbH & Co. oHG mit Sitz in Emmerthal (Amtsgericht Hannover HRA 100771) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-05-17:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 04., 05. und 08.04.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.04.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.04.2019 Vermögensteile der PreussenElektra GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 58469) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 04., 05. und 08.04.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.04.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.04.2019 Vermögensteile (den Geschäftsbetrieb Zwischenlagerung (HAW) Grafenrheinfeld) der PreussenElektra GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 58469) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 04., 05. und 08.04.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.04.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.04.2019 Vermögensteile (den Geschäftsbetrieb Zwischenlagerung (HAW) Isar) der PreussenElektra GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 58469) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 04., 05. und 08.04.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.04.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.04.2019 Vermögensteile (den Geschäftsbetrieb Zwischenlagerung (HAW) Unterweser) der PreussenElektra GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 58469) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom und 04., 05. und 08.04.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.04.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.04.2019 Vermögensteile (den abzuspaltenden Grundbesitz am Standort Grundremmingen) der PreussenElektra GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 58469) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-05-23:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 25., 26., 29.03 2019 und vom 04., 05. und 08.04.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.04.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.04.2019 Vermögensteile (Geschäftsbetrieb Zwischenlagerung (HAW) Krümmel) der Kernkraftwerk Krümmel GmbH & Co. oHG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 99142) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-05-23:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 25., 26., 29. März und 04., 05. und 08.04.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.04.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.04.2019 Vermögensteile der Vattenfall GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 124048B) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-05-28:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 04., 05. und 08.04.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.04.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.04.2019 Vermögensteile (Geschäftsbetrieb Zwischenlagerung (HAW) Neckarwestheim) der EnBW Kernkaft GmbH mit dem Sitz in Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 441806) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-05-31:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 04., 05. und 08.04.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.04.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.04.2019 Vermögensteile (Geschäftsbetrieb Zwischenlagerung (HAW) Philippsburg) der EnBW Kernkaft GmbH mit dem Sitz in Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 441806) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-06-11:
Die Abspaltung der Vermögensteile Geschäftsbetrieb Zwischenlagerung Philippsburg und Geschäftsbetrieb Zwischenlagerung Neckarwestheim ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers EnBW Kernkraft GmbH (Amtsgericht Mannheim, HRB 441806) am 03.06.2019 wirksam geworden.
2019-06-14:
Die Abspaltung des Vermögensteils Grundbesitz am Standort Krümmel ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers Vattenfall GmbH, Berlin am 03.06.2019 wirksam geworden.
2019-06-14:
Die Abspaltung der Vermögensteile Geschäftsbetrieb Zwischenlagerung Grundremmingen, Eisenbahninfrastruktur Grundremmingen ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers Kernkraftwerk Grundremmingen GmbH, am 27.05.2019 wirksam geworden.
2019-06-14:
Die Abspaltung der Vermögensteile Geschäftsbetrieb Zwischenlagerung Biblis und Grundbesitz am Standort Grundremmingen ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers RWE Nuclear GmbH, Essen (Amtsgericht Essen, HRB 27981) am 05.06.2019 wirksam geworden.
2019-06-19:
Die Abspaltung der Vermögensteile Geschäftsbetrieb Zwischenlagerung Krümmel ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers Kernkraftwerk Krümmel GmbH & Co. oHG, Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 99142 am 14.06.2019 wirksam geworden.
2019-06-25:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 25., 26., 29. März und 04., 05. und 08.04.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.04.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.04.2019 Vermögensteile (Geschäftsbetrieb Zwischenlagerung (HAW) Brokdorf) der Kernkraftwerk Brokdorf GmbH & Co. OHG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 99143) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-06-28:
Die Abspaltung der Vermögensteile Geschäftsbetrieb Zwischenlagerung Brokdorf) ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers Kernkraftwerk Brokdorf GmbH & Co. OHG, Hamburg, (Amtsgericht Hamburg HRA 99143) am 26.06.2019 wirksam geworden.
2019-07-04:
Die Abspaltung des Vermögensteils Geschäftsbetrieb Zwischenlagerung Grohnde ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers Gemeinschaftskernkraftwerk Grohnde GmbH & Co. oHG Emmerthal (Amtsgericht Hannover HRA 100771) am 27.06.2019 wirksam geworden.
2019-07-04:
Die Abspaltung der Vermögensteile Grundbesitz am Standort Brokdorf, Grundbesitz am Stanodort Grundremmingen, Geschäftsbetrieb Zwischenlagerung Grafenrheinfeld, Geschäftsbetrieb Zwischenlagerung Isar und Geschäftsbetrieb Zwischenlagerung Unterweser ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers PreussenElektra GmbH, Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 58469) am 28.06.2019 wirksam geworden.
2019-07-12:
Die Abspaltung der Vermögensteile Geschäftsbetrieb Zwischenlagerung Emsland und Eisenbahninfrastruktur Emsland ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers Kernkraftwerke Lippe-Ems Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Lingen , (Amtsgericht Osnabrück HRB 100099) am 05.07.2019 wirksam geworden.
2019-08-01:
Die Abspaltung der Vermögensteile Geschäftsbetrieb Zwischenlagerung Biblis und Grundbesitz am Standort Grundremmingen ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers RWE Nuclear GmbH, Essen (Amtsgericht Essen, HRB 21375) am 05.06.2019 wirksam geworden.
2019-10-28:
Die Gesellschafterversammlung hat am 04.09.2019 beschlossen, den Unternehmensgegenstand zu ändern sowie den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu zu fassen. Neuer Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Aufgaben eines mit der Zwischenlagerung beauftragten Dritten nach § 2 Abs. 1 Entsorgungsübergangsgesetz, insbesondere: die sichere Zwischenlagerung radioaktiver Reststoffe und Abfälle; die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere von Ingenieur- leistungen und Transportleistungen im Zusammenhang mit der Zwischenlagerung radioaktiver Reststoffe und Abfälle;die Beauftragung, Durchführung und Begleitung von damit im Zusammenhang stehenden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten; Aufklärung und Information der Öffentlichkeit. Infolge Wohnortänderung nunmehr: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Gierke, Torsten, Nachrodt-Wiblingwerde, *30.03.1982.
2020-03-04:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Drotleff, Heinz-Walter, Hannover, *10.02.1961; Möbius, Christian, Köln, *01.09.1966.
2020-06-05:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.04.2020 und 05./07.05.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.05.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.05.2020 Vermögensteile (Zwischenlager (LAW/MAW) LarA am Standort Stade) der Kernkraftwerk Stade GmbH & Co. oHG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 99146) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-06-05:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.04.2020 und 05./07.05.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.05.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.05.2020 Vermögensteile (Zwischenlager (LAW/MAW) BeHa am Standort Grafenrheinfeld, LUW und LunA am Standort Unterweser und TBH am Standort Würgassen, Grundbesitz zum Zwischenlager (LAW/MAW) LarA am Standort Stade) der Preussen Elektra GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 58469) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-06-05:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 29./30.04. und 07.05.2020 sowie ders Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.05.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.05.2020 Vermögensteile der Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH mit Sitz in Hamburg, (Amtsgericht Hamburg, HRB 89977) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-06-05:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 28./29.04.2020 und 07.05.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.05.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.05.2020 Vermögensteile (Zwischenlager (LAW/MAW) RWE) der RWE Nuclear GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen HRB 21375) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-06-16:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.04. und 04./07.05.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.05.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.05.2020 Vermögensteile (Zwischenlager (LAW/MAW) Philippsburg, Neckarwestheim und Obrigheim) der EnBW Kernkraft GmbH mit Sitz in Mannheim ( AG Mannheim, HRB 441806) als Gesamtheit im Wege der Abspaltung zur Aufnahme übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-06-16:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 29./30.04. und 07.05.2020 sowie ders Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.05.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.05.2020 Vermögensteile (Zwischenlager (LAW/MAW) Brunsbüttel) der Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co. oHG mit Sitz in Hamburg, (Amtsgericht Hamburg, HRA 99145) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-06-18:
Die Abspaltung der Vermögensteile (Zwischenlager (LAW/MAW) BeHa am Standort Grafenrheinfeld, LUW und LunA am Standort Unterweser und TBH am Standort Würgassen, Grundbesitz zum Zwischenlager (LAW/MAW) LarA am Standort Stade) der Preussen Elektra GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 58469) ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 10.06.2020 wirksam geworden.
2020-06-24:
Die Abspaltung der Vermögensteile (Zwischenlager (LAW/MAW) RWE) der RWE Nuclear GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 21375) ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 12.06.2020 wirksam geworden.
2020-07-16:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 29./30.04.2020 und 07.05.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.05.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.05.2020 Vermögensteile der Vattenfall GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 124048) als Gesamtheit im Wege der Abspaltung zur Aufnahme übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-07-16:
Die Abspaltung der Vermögensteile (Zwischenlager (LAW/MAW) Brunsbüttel) der Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co. oHG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 99145) ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 15.07.2020 wirksam geworden.
2020-07-16:
Die Abspaltung der Vermögensteile der Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 89977) ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 14.07.2020 wirksam geworden.
2020-07-27:
Die Abspaltung der Vermögensteile (Zwischenlager (LAW/MAW) Philippsburg, Neckarwestheim und Obrigheim) der EnBW Kernkraftwerk GmbH mit Sitz in Mannheim (Amtsgericht Mannheim, HRB 441806) ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 13.07.2020 wirksam geworden.
2020-07-27:
Die Abspaltung der Vermögensteile (Zwischenlager (LAW/MAW) LarA am Standort Stade) der Kernkraftwerk Stade GmbH & Co. oHG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 99146 ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 15.07.2020 wirksam geworden.
2020-07-31:
Die Abspaltung der Vermögensteile der Vattenfall GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 124048 B) ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 23.07.2020 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-03-14:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.03.2017. Geschäftsanschrift: Frohnhauser Straße 67, 45127 Essen. Gegenstand: Die Entsorgung radioaktiver Reststoffe und Abfälle; die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere Ingenieurleistungen, Transportleistungen sowie Lagerung von radioaktiven Stoffen im Zusammenhang mit der Entsorgung radioaktiver Reststoffe und Abfälle; sowie die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, soweit sie mit den vorgenannten Gebieten in Zusammenhang stehen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bröskamp, Holger, Hohnhorst, *04.04.1958; Büth, Georg, Bochum, *17.05.1964.
2017-07-25:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Abspaltungs- und Übernahmevertrages vom 13.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag einen Teil des Vermögens der GNS Gesellschaft für Nuklear-Service GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 11213) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-08-03:
Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 01.08.2017 wirksam geworden.
2017-08-07:
Nicht mehr Geschäftsführer: Bröskamp, Holger, Hohnhorst, *04.04.1958; Büth, Georg, Bochum, *17.05.1964. Bestellt zum Geschäftsführer: Graf, Wilhelm, Mönchengladbch, *31.05.1965; Köbler, Lars, Mülheim an der Ruhr, *14.02.1966.
2017-10-19:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Brammer, Klaus-Jürgen, Vögelsen, *30.05.1963; Gierke, Torsten, Iserlohn, *30.03.1982; Dr. Heck, Matthias, Hattingen, *25.12.1959.
2017-11-14:
Bestellt zum Geschäftsführer: Flasbarth, Jochen, Bonn, *04.04.1962.
2018-12-06:
Nicht mehr Geschäftsführer: Flasbarth, Jochen, Bonn, *04.04.1962. Bestellt zum Geschäftsführer: Dr. Seeba, Ewold, Berlin, *15.01.1960. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Berg, Manuela, Schermbeck, *04.09.1971; Gosens, Ingrid, Bottrop, *31.10.1965; Dr. Hoffmann, Michael, Salzgitter, *14.04.1963; Hüttl, Thorsten, Krefeld, *23.06.1978; Klus, Alexander, Berlin, *12.11.1978.
2019-05-02:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 04., 05. und 08.04.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.04.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.04.2019 Vermögensteile (Geschäftsbetrieb Zwischenlagerung Grundremmingen, Eisenbahninfrastruktur Grundremmingen) der Kernkraftwerk Grundremmingen GmbH mit Sitz in Grundremmingen (Amtsgericht Memmingen HRB 1603) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-05-02:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 04., 05. und 08.04.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.04.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.04.2019 Vermögensteile (Geschäftsbetrieb Zwischenlagerung (HAW) Biblis, LAW Grundstück Biblis, Eisenbahninfrastruktur der RWE Nuclear GmbH) der RWE Nuclear GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen HRB 21375) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-05-02:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 04., 05. und 08.04.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.04.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.04.2019 Vermögensteile (Geschäftsbetrieb Zwischenlagerung Emsland, Eisenbahninfrastruktur Emsland) der Kernkraftwerke Lippe-Ems Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Lingen (Ems), (Amtsgericht Osnabrück HRB 100099) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-05-17:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 04., 05. und 08.04.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.04.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.04.2019 Vermögensteile (den Geschäftsbetrieb Zwischenlagerung (HAW) Grohnde) der Gemeinschaftskernkraftwerk Grohnde GmbH & Co. oHG mit Sitz in Emmerthal (Amtsgericht Hannover HRA 100771) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-05-17:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 04., 05. und 08.04.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.04.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.04.2019 Vermögensteile der PreussenElektra GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 58469) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 04., 05. und 08.04.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.04.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.04.2019 Vermögensteile (den Geschäftsbetrieb Zwischenlagerung (HAW) Grafenrheinfeld) der PreussenElektra GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 58469) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 04., 05. und 08.04.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.04.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.04.2019 Vermögensteile (den Geschäftsbetrieb Zwischenlagerung (HAW) Isar) der PreussenElektra GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 58469) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 04., 05. und 08.04.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.04.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.04.2019 Vermögensteile (den Geschäftsbetrieb Zwischenlagerung (HAW) Unterweser) der PreussenElektra GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 58469) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom und 04., 05. und 08.04.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.04.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.04.2019 Vermögensteile (den abzuspaltenden Grundbesitz am Standort Grundremmingen) der PreussenElektra GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 58469) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-05-23:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 25., 26., 29.03 2019 und vom 04., 05. und 08.04.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.04.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.04.2019 Vermögensteile (Geschäftsbetrieb Zwischenlagerung (HAW) Krümmel) der Kernkraftwerk Krümmel GmbH & Co. oHG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 99142) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-05-23:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 25., 26., 29. März und 04., 05. und 08.04.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.04.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.04.2019 Vermögensteile der Vattenfall GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 124048B) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-05-28:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 04., 05. und 08.04.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.04.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.04.2019 Vermögensteile (Geschäftsbetrieb Zwischenlagerung (HAW) Neckarwestheim) der EnBW Kernkaft GmbH mit dem Sitz in Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 441806) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-05-31:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 04., 05. und 08.04.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.04.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.04.2019 Vermögensteile (Geschäftsbetrieb Zwischenlagerung (HAW) Philippsburg) der EnBW Kernkaft GmbH mit dem Sitz in Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 441806) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-06-11:
Die Abspaltung der Vermögensteile Geschäftsbetrieb Zwischenlagerung Philippsburg und Geschäftsbetrieb Zwischenlagerung Neckarwestheim ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers EnBW Kernkraft GmbH (Amtsgericht Mannheim, HRB 441806) am 03.06.2019 wirksam geworden.
2019-06-14:
Die Abspaltung des Vermögensteils Grundbesitz am Standort Krümmel ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers Vattenfall GmbH, Berlin am 03.06.2019 wirksam geworden.
2019-06-14:
Die Abspaltung der Vermögensteile Geschäftsbetrieb Zwischenlagerung Grundremmingen, Eisenbahninfrastruktur Grundremmingen ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers Kernkraftwerk Grundremmingen GmbH, am 27.05.2019 wirksam geworden.
2019-06-14:
Die Abspaltung der Vermögensteile Geschäftsbetrieb Zwischenlagerung Biblis und Grundbesitz am Standort Grundremmingen ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers RWE Nuclear GmbH, Essen (Amtsgericht Essen, HRB 27981) am 05.06.2019 wirksam geworden.
2019-06-19:
Die Abspaltung der Vermögensteile Geschäftsbetrieb Zwischenlagerung Krümmel ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers Kernkraftwerk Krümmel GmbH & Co. oHG, Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 99142 am 14.06.2019 wirksam geworden.
2019-06-25:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 25., 26., 29. März und 04., 05. und 08.04.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.04.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.04.2019 Vermögensteile (Geschäftsbetrieb Zwischenlagerung (HAW) Brokdorf) der Kernkraftwerk Brokdorf GmbH & Co. OHG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 99143) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-06-28:
Die Abspaltung der Vermögensteile Geschäftsbetrieb Zwischenlagerung Brokdorf) ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers Kernkraftwerk Brokdorf GmbH & Co. OHG, Hamburg, (Amtsgericht Hamburg HRA 99143) am 26.06.2019 wirksam geworden.
2019-07-04:
Die Abspaltung des Vermögensteils Geschäftsbetrieb Zwischenlagerung Grohnde ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers Gemeinschaftskernkraftwerk Grohnde GmbH & Co. oHG Emmerthal (Amtsgericht Hannover HRA 100771) am 27.06.2019 wirksam geworden.
2019-07-04:
Die Abspaltung der Vermögensteile Grundbesitz am Standort Brokdorf, Grundbesitz am Stanodort Grundremmingen, Geschäftsbetrieb Zwischenlagerung Grafenrheinfeld, Geschäftsbetrieb Zwischenlagerung Isar und Geschäftsbetrieb Zwischenlagerung Unterweser ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers PreussenElektra GmbH, Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 58469) am 28.06.2019 wirksam geworden.
2019-07-12:
Die Abspaltung der Vermögensteile Geschäftsbetrieb Zwischenlagerung Emsland und Eisenbahninfrastruktur Emsland ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers Kernkraftwerke Lippe-Ems Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Lingen , (Amtsgericht Osnabrück HRB 100099) am 05.07.2019 wirksam geworden.
2019-08-01:
Die Abspaltung der Vermögensteile Geschäftsbetrieb Zwischenlagerung Biblis und Grundbesitz am Standort Grundremmingen ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers RWE Nuclear GmbH, Essen (Amtsgericht Essen, HRB 21375) am 05.06.2019 wirksam geworden.
2019-10-28:
Die Gesellschafterversammlung hat am 04.09.2019 beschlossen, den Unternehmensgegenstand zu ändern sowie den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu zu fassen. Neuer Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Aufgaben eines mit der Zwischenlagerung beauftragten Dritten nach § 2 Abs. 1 Entsorgungsübergangsgesetz, insbesondere: die sichere Zwischenlagerung radioaktiver Reststoffe und Abfälle; die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere von Ingenieur- leistungen und Transportleistungen im Zusammenhang mit der Zwischenlagerung radioaktiver Reststoffe und Abfälle;die Beauftragung, Durchführung und Begleitung von damit im Zusammenhang stehenden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten; Aufklärung und Information der Öffentlichkeit. Infolge Wohnortänderung nunmehr: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Gierke, Torsten, Nachrodt-Wiblingwerde, *30.03.1982.
2020-03-04:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Drotleff, Heinz-Walter, Hannover, *10.02.1961; Möbius, Christian, Köln, *01.09.1966.
2020-06-05:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.04.2020 und 05./07.05.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.05.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.05.2020 Vermögensteile (Zwischenlager (LAW/MAW) LarA am Standort Stade) der Kernkraftwerk Stade GmbH & Co. oHG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 99146) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-06-05:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.04.2020 und 05./07.05.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.05.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.05.2020 Vermögensteile (Zwischenlager (LAW/MAW) BeHa am Standort Grafenrheinfeld, LUW und LunA am Standort Unterweser und TBH am Standort Würgassen, Grundbesitz zum Zwischenlager (LAW/MAW) LarA am Standort Stade) der Preussen Elektra GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 58469) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-06-05:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 29./30.04. und 07.05.2020 sowie ders Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.05.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.05.2020 Vermögensteile der Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH mit Sitz in Hamburg, (Amtsgericht Hamburg, HRB 89977) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-06-05:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 28./29.04.2020 und 07.05.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.05.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.05.2020 Vermögensteile (Zwischenlager (LAW/MAW) RWE) der RWE Nuclear GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen HRB 21375) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-06-16:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.04. und 04./07.05.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.05.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.05.2020 Vermögensteile (Zwischenlager (LAW/MAW) Philippsburg, Neckarwestheim und Obrigheim) der EnBW Kernkraft GmbH mit Sitz in Mannheim ( AG Mannheim, HRB 441806) als Gesamtheit im Wege der Abspaltung zur Aufnahme übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-06-16:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 29./30.04. und 07.05.2020 sowie ders Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.05.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.05.2020 Vermögensteile (Zwischenlager (LAW/MAW) Brunsbüttel) der Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co. oHG mit Sitz in Hamburg, (Amtsgericht Hamburg, HRA 99145) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-06-18:
Die Abspaltung der Vermögensteile (Zwischenlager (LAW/MAW) BeHa am Standort Grafenrheinfeld, LUW und LunA am Standort Unterweser und TBH am Standort Würgassen, Grundbesitz zum Zwischenlager (LAW/MAW) LarA am Standort Stade) der Preussen Elektra GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 58469) ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 10.06.2020 wirksam geworden.
2020-06-24:
Die Abspaltung der Vermögensteile (Zwischenlager (LAW/MAW) RWE) der RWE Nuclear GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 21375) ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 12.06.2020 wirksam geworden.
2020-07-16:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 29./30.04.2020 und 07.05.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.05.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.05.2020 Vermögensteile der Vattenfall GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 124048) als Gesamtheit im Wege der Abspaltung zur Aufnahme übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-07-16:
Die Abspaltung der Vermögensteile (Zwischenlager (LAW/MAW) Brunsbüttel) der Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co. oHG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 99145) ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 15.07.2020 wirksam geworden.
2020-07-16:
Die Abspaltung der Vermögensteile der Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 89977) ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 14.07.2020 wirksam geworden.
2020-07-27:
Die Abspaltung der Vermögensteile (Zwischenlager (LAW/MAW) Philippsburg, Neckarwestheim und Obrigheim) der EnBW Kernkraftwerk GmbH mit Sitz in Mannheim (Amtsgericht Mannheim, HRB 441806) ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 13.07.2020 wirksam geworden.
2020-07-27:
Die Abspaltung der Vermögensteile (Zwischenlager (LAW/MAW) LarA am Standort Stade) der Kernkraftwerk Stade GmbH & Co. oHG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 99146 ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 15.07.2020 wirksam geworden.
2020-07-31:
Die Abspaltung der Vermögensteile der Vattenfall GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 124048 B) ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 23.07.2020 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.