2018-10-04: Ingbert. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.06.2018. Geschäftsanschrift: Zu den Pottaschwiesen 12, 66386 St. Ingbert. Gegenstand: Die Ausführung von Bauarbeiten im Hochbaubereich, Fertig- und Trockenbau. Stammkapital: 500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Aygör, Ekrem, Völklingen, *10.06.1982, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-10-22: Ingbert. Firma berichtigt: BHG Bauunternehmen UG .
2020-06-17: Ingbert. Die Gesellschafterversammlung vom 19.03.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung der Firma, der allgemeinen Vertretungsregelung und die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der A1 Rohrleitungsbau GmbH, St. Ingbert (AG Saarbrücken, HRB 105862) beschlossen. Neue Firma: BHG Bauunternehmen GmbH. Neues Stammkapital: 25.500,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer, nun: Geschäftsführer: Aygör, Ekrem, Völklingen, *10.06.1982, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.03.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.03.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.03.2020 mit der A1 Rohrleitungsbau GmbH mit Sitz in St. Ingbert (AG Saarbrücken, HRB 105862) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.