2008-11-10: Die Gesellschafterversammlung vom 04.09.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: BHH Sozialkontor gGmbH. Geschäftsanschrift: Holzdamm 53, 20099 Hamburg.
2009-03-25: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Renno, Heinz Walter Bernd, Elmenhorst , Kr Stormarn, *22.03.1957.
2016-10-11: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Ullrich-Rahner, Sandra, Hamburg, *09.03.1975. Prokura erloschen Carroll, Volker, Rosengarten, *28.06.1953.
2018-11-02: Die Gesellschafterversammlung vom 26.10.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens, Mildtätigkeit), 8 (Beirat) und 10 beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens i.S.d. § 52 Abs. 2 Nr. 9 AO, die Förderung der Hilfe für behinderte Menschen sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i.S.d § 53 AO. Der Satzungszweck wird insbesondere durch den Betrieb der Einrichtungen der Behindertenhilfe verwirklicht. (3) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (4) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. (5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. (6) Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an den Verein für Behindertenhilfe e.V., der das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke i. S. d. des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung zu verwenden hat. (7) Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen.