2009-01-30: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.10.2008. Geschäftsanschrift: Industriestraße 17, 96114 Hirschaid. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermarktung von Altpapier und anderen Stoffen. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Tsoumakis, Bernd, Nürnberg, *22.11.1947, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2014-01-16: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Tsoumakis, Bernd, Nürnberg, *22.11.1947. Bestellt: Geschäftsführer: Schulze, Daniel, Dobitschen, *01.11.1979, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Schulze, Daniel, Dobitschen, *01.11.1979.
2016-01-09: Einzelprokura: Federschmidt, Wolfgang, Weißenburg i. Bay., *17.09.1960.
2016-11-16: Die Gesellschafterversammlung vom 21.10.2016 hat die Änderung des § 1 Ziffer 2 der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Pettstadt.
2018-07-13: Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 06.12.2017 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag Teile des Vermögens auf die B.I.R.D. Recycling GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Pettstadt (Amtsgericht Bamberg HRA 12294) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.