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Bitburger Holding GmbH

BHT, Tool
Adresse / Anfahrt
Römermauer 3
54634 Bitburg
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11 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 11 Mitarbeiter
Formell
12x HR-Bekanntmachungen:

2018-12-20:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.12.1999 mit Änderung vom 09.09.2016. Die Gesellschafterversammlung vom 05.11.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Frankfurt am Main (bisher Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 106892) nach Bitburg beschlossen. Änderung der Geschäftsanschrift: Römermauer 3, 54634 Bitburg. Gegenstand: Verwaltung eigener Vermögenswerte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Niewodniczanski, Matthäus, Trier, *13.07.1963, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Giebel, Stefan, Schweich, *07.08.1979; Hecker, Wolfgang, Trier, *05.05.1960; Herbener, Ralf Hermann, Köln, *26.01.1964.

2019-01-04:
Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2018 hat den Gesellschaftvertrag neu gefasst. Dabei wurden insbesondere Änderungen in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma sowie in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Bitburger Holding GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Erwerb, das Halten, die Veräußerung und die Verwaltung von direkten oder indirekten Beteiligungen an anderen Gesellschaften oder Unternehmen und die entgeltliche oder unentgeltliche Erbringung von administrativen, finanziellen, kaufmännischen und technischen Dienstleistungen an verbundene Unternehmen, das Halten und Verwalten eigenen Vermögens, sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Angelegenheiten.

2019-01-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf nunmehr 26.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.

2019-02-14:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Droste, Friedrich, Düsseldorf, *25.09.1983; Dr. Schmitz, Stefan, Trier, *02.09.1975.

2019-05-02:
Nach Änderung der Vertretungsbefugnis weiterhin Geschäftsführer: Niewodniczanski, Matthäus, Trier, *13.07.1963. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Wienands-Adelsbach, Hans-Gerd, Kerpen, *10.06.1967.

2019-07-23:
Bestellt als Geschäftsführer: Henne, Dieter, Schweich, *13.04.1970.

2019-08-27:
Mit der Th. Simon Verwaltungs GmbH als herrschendem Unternehmen ist am 06.08.2019 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 06.08.2019 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.

2020-11-27:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.11.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.11.2020 mit der BHT Co-Invest GmbH mit Sitz in Bitburg (Amtsgericht Wittlich, HRB 44465) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-12-03:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.11.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.11.2020 mit der BHT Tape GmbH mit Sitz in Bitburg (Amtsgericht Wittlich, HRB 44468) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-08-25:
Prokura erloschen: Hecker, Wolfgang, Trier, *05.05.1960. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Hoffmann, Sven, Meuspath, *23.12.1985.

2021-09-03:
Prokura erloschen: Herbener, Ralf Hermann, Köln, *26.01.1964.

2022-05-19:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.04.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.04.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.04.2022 mit der BHT Circular II GmbH mit Sitz in Bitburg verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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