2007-10-16: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.08.1992, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 06.06.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Satz 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Bremen (bisher AG Bremen HRB 14438) nach Syke beschlossen. Gegenstand: Bergung von Kampfmitteln zu Lande und zu Wasser sowie die Durchführung von Unterwasserarbeiten aller Art. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Coll, Brian Christopher, Syke, *07.05.1960, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Wache, Dirk, Syke, *21.01.1969.
2011-08-30: Geschäftsanschrift: Boschstraße 6, 28857 Syke. Geschäftsführer: Wache, Dirk, Syke, *21.01.1969, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-09-26: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.08.2012 mit der EURO Bergungsdienst GmbH mit Sitz in Brandenburg an der Havel (Amtsgericht Potsdam, HRB 14250 P) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.