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BK Hausverwaltung GmbH

Immobilienservice, Immoveo
Adresse / Anfahrt
Aarstraße 217
65232 Taunusstein
Kontakt
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2008-10-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 16.09.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Taunusstein und 16 (Schlussbestimmungen) beschlossen. Neuer Sitz: Taunusstein.

2018-01-19:
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Aarstraße 217, 65232 Taunusstein. Bestellt als Geschäftsführer: Groebler, Dominik, Bad Vilbel, *10.06.1994, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Kohl, Ralf Josef, Taunusstein, *28.03.1962.

2018-07-30:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Immoveo Hausverwaltung GmbH mit Sitz in Darmstadt (Amtsgericht Darmstadt, HRB 97690) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-10-11:
Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Immoveo Hausverwaltung GmbH mit Sitz in Darmstadt (Amtsgericht Darmstadt, HRB 97690) am 04.10.2018 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.