2008-01-02: Die Gesellschaft hat am 26.09.2007 mit der BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 120646) einen Teilgewinnabführungsvertrag (Beteiligung 500.000,00 EUR) geschlossen. Die Hauptversammlung hat mit Beschluss vom 27.09.2007 zugestimmt.
2009-11-04: Geschäftsanschrift: Lindberghstr. 17, 80939 München. Die Blue Finish GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 161479) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2009 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 17.08.2009 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2011-03-11: Die Gesellschaft hat am 09.02.2011/14.02.2011 mit der BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 120646) einen Teilgewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Hauptversammlung hat mit Beschluss vom 17.02.2011 zugestimmt.
2018-08-29: Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen ihr und der Blue Media GmbH, München beim Amtsgericht München (Registergericht) zur Einsichtnahme eingereicht.
2018-09-07: Die BlueMedia GmbH mit dem Sitz in München ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2018 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 27.08.2018 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 27.08.2018 mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-04-04: Bestellt: Vorstand: Töll, Michael, Gilching, *24.10.1973, einzelvertretungsberechtigt. Nicht eingetragen: Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.