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BLUM-FINANZ GmbH

Sonstige Dienstleistungen, Ferienhausvermietung, Mehrfachagent..., SSL-Verbindung, Einfaches Handling, Fahrzeugzulassung, Preisunterschiede, Hilfestellungen, Autoabstellplatz, Blum Ferienwohnung Höhenweg
Adresse / Anfahrt
Höhenweg 51
78464 Konstanz
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 23 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2014-01-13:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.01.2014. Geschäftsanschrift: Höhenweg 51, 78464 Konstanz. Gegenstand: Die Tätigkeit als Versicherungsmakler und Finanz-Dienstleistungen im Rahmen der §§ 34c, 34d und 34 f GewO (nicht jedoch erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem KWG). Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Blum, Jürgen, Konstanz, *03.12.1957, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-08-07:
Die Gesellschafterversammlung vom 06.08.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens Blum, Jürgen, Konstanz, *03.12.1957 als Inhaber der Firma "Blum-Finanz-Versicherungsmakler e.K.", Konstanz (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 703804) um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Der Einzelkaufmann Blum, Jürgen, Konstanz, *03.12.1957 hat als Inhaber der Firma "Blum-Finanz-Versicherungsmakler e.K.", Konstanz (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 703804) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 06.08.2014 und des Versammlungsbeschlusses vom 06.08.2014 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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