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B&M Beherbergungs- & Event Betriebs UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG

Hotel, Toskana, Privatreisen..., Geschäftsreisen, Teebar, Hotelinformation
Adresse / Anfahrt
Kreuzberger Ring 32
65205 Wiesbaden
Kontakt
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2016-11-03:
(Gegenstand: Bewirtschaftung und Verwaltung von Restaurant-, Beherbergungs- und Unterhaltungsbetrieben, einschließlich des Caterings, die Ausbildung in diesen Bereichen sowie die Organisation und Durchführung von Kursen, Seminaren, Workshops und Veranstaltungen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Amselstraße 30, 65428 Rüsselsheim. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftende Gesellschafterin: B&M Beherbergungs- & Event Verwaltungs UG , Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HRB 29153). Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Kröger, Michael, Rüsselsheim, *23.09.1973.

2016-11-28:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Kreuzberger Ring 32, 65205 Wiesbaden.

2017-11-28:
Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 23.11.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das Unternehmen als Ganzes aus dem Vermögen des Inhabers des Michael Kröger e.K., Inhaberin Babette Kröger mit Niederlassung in Rüsselsheim (Amtsgericht Darmstadt, HRA 85789) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-03-05:
Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 02.03.2018 wirksam geworden.