2008-09-02: Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und damit des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tage wurde der Gesellschaftsvertrag ferner geändert in § 5 (Dauer der Gesellschaft, Kündigung), sowie in § 6 (Vertretung, Geschäftsführung). Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Beratungstätigkeit insbesondere auf wirtschaftlichem und wissenschaftlichem Gebiet insbesondere für öffentliche Einrichtungen, gewerbliche Unternehmen und Privatpersonen, die Erstellung und der Vertrieb von Software sowie alle mit dem Gegenstand zusammenhängenden oder ihm dienlichen Tätigkeiten. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft von zwei Geschäftsführern gemeinsam oder von einem Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis und die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst im eigenen Namen oder als Vertreter Dritter unbeschränkt zu vertreten. Die Bestimmungen zur Vertretung gelten im Falle der Liquidation der Gesellschaft auch für die Liquidatoren.