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BOC Brillen Direktvertriebs GmbH

Brillen- und Sonnenbrillengeschäft, Brillencenter, Fassungsangebot..., Kodak Brillengläser, Abierto
Adresse / Anfahrt
Bevenroder Straße 150
38108 Braunschweig
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2011-05-19:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.11.2010 Die Gesellschafterversammlung vom 04.02.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Krefeld (bisher Amtsgericht Krefeld HRB 13242) nach Braunschweig beschlossen. Geschäftsanschrift: Bevenroder Straße 150, 38108 Braunschweig. Gegenstand: Entwicklung, Herstellung, Import und der Vertrieb von Brillen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Dickhoff, Jörg, Krefeld, *31.03.1958, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-02-14:
Nicht mehr Geschäftsführer: Dickhoff, Jörg, Krefeld, *31.03.1958. Bestellt als Geschäftsführer: Last, Antje, Glücksburg, *01.11.1976, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-06-05:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.03.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.03.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.03.2019 mit der Optik Hallmann GmbH mit Sitz in Flensburg verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2019-06-28:
Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Optik Hallmann GmbH mit Sitz in Flensburg am 24.06.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.