2016-09-27: Partnerschaft. Gegenstand: Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Architekten. Umfasst sind inbesondere Leistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), insbesondere Planungs-, Beratungs-, Überwachungs- und Betreuungsaufgaben auf dem Gebiete des Hochbaus und des Städtebaus. Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Dipl.-Ing. Bock, Ulrich, Architekt, Münster, *03.04.1947; Dipl.-Ing. Bock, Michael, Architekt, Dortmund, *29.08.1958; Dipl.-Ing. Neuhaus, Meinhard, Architekt, Münster, *15.11.1968.