2019-09-17: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.09.2019. Geschäftsanschrift: Rathausplatz 3, 52152 Simmerath. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Uhren, Schmuck und Accessoires. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die mit dem vorgenannten Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen oder geeignet sind, ihm zu dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand im In- und Ausland erwerben oder sich an solchen Unternehmen in jeder geeigneten Form beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bolk, Oliver, Simmerath, *13.04.1977, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-10-18: Der Verschmelzungsplan zwischen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit der Firma BOLK e-commerce GmbH und dem Sitz in Simmerath, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen HRB 23161, als übernehmende Gesellschaft und der Limited nach englischem Recht mit der Firma TIMESHOP24.DE LIMITED mit dem Sitz in Birmingham, eingetragen im Registrar of Companies for England and Wales in Cardiff unter Company Nr. 5256167, als übertragende Gesellschaft ist beim Handelsregister eingereicht worden. Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft können gemäß § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Aachen ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der BOLK e-commerce GmbH unter deren Geschäftsanschrift in Rathausplatz 3, 52152 Simmerath, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individulalisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden BOLK e-commerce GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht. Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (TIMESHOP24.DE LIMITED) kann gemäß Reg. 11 und 14 der Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 (im Folgenden kurz CCBMR) die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, (Royal Courts of Justice), Strand, Holborne, London WC2A 2LL, United Kingdom geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Dass Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch eine Vertreter mitstimmen. Keine der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften hat Minderheitsgesellschafter, so dass Angaben über die Ausübung von deren Rechten entbehrlich sind. Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der BOLK e-commerce GmbH, Herrn Oliver Bolk, unter der Geschäftsadresse in 52152 Simmerath, Rathausplatz 3, angefordert werden.
2020-06-12: Die Gesellschafterversammlung vom 26.05.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der TIMESHOP24.DE LIMITED mit Sitz in Birmingham (Companies House, No.05256167) beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 10.10.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.05.2020 mit der TIMESHOP24.DE LIMITED mit Sitz in Birmingham/Vereinigtes Königreich (Companies House, No.05256167) verschmolzen.