2019-07-02: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.06.2019. Geschäftsanschrift: Blankeneser Hauptstraße 144, 22587 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und das Halten an Grundstücksgesellschaften, Grundbesitz und von Beteiligungen, und alle damit zusammenhängenden Geschäfte, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,02 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat mindestens zwei Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Börner, Lennart Joachim Hans, Hamburg, *28.10.1988, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Maus, Fabian Philip Julien, Hamburg, *03.05.1981; Maus, Dominic Sebastian, Hamburg, *30.05.1983, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit dem Geschäftsführer Lennart Joachim Hans Börner; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-08-04: Das Stammkapital lautet richtig: 25.002,00 EUR.
2021-03-17: Die Gesellschafterversammlung vom 09.03.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 4 und 6 beschlossen.
2021-10-18: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.10.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der WBS Grundwerte GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 162766) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.