2009-11-23: Die Gesellschafterversammlung vom 12.11.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Geschäftsführung) beschlossen. Geschäftsanschrift: Zum Degenhardt 49, 88662 Überlingen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Bommer, Rolf, Überlingen, *02.04.1942, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Müller, Raimund, Owingen, *06.10.1955. Bestellt als Geschäftsführer: Schulz-Du Bois, Uwe, Hüffelsheim, *28.08.1958.
2012-05-24: Nicht mehr Geschäftsführer: Schulz-Du Bois, Uwe, Hüffelsheim, *28.08.1958.
2012-08-27: Bestellt als Geschäftsführer: Schneider, Gerhard, Berglen, *04.02.1963, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2014-06-06: Nicht mehr Geschäftsführer: Bommer, Rolf Günther, Überlingen, *02.04.1942.
2015-06-26: Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 13.05.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag den Teilbetrieb "Finanzanlagen", insbesondere die Anteile an den verbundenen Unternehmen "Aprithan Schaumstoff GmbH", Abtsgmünd (Amtsgericht Ulm HRB 500608) und "Endele Kunststoff GmbH", Obermarchtal (Amtsgericht Ulm HRB 490350), auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "puren gmbh", Überlingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 580138) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-01-27: Prokura erloschen: Bommer, Helmut Johann, Überlingen, *06.06.1936.