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Bongartz Consult GmbH

Unternehmensberatung, Banken und Finanzinstituten, Kundenanforderunge..., Operatives, Testmanagement, OSPlus
Adresse / Anfahrt
Kalscheurener Straße 2a
50354 Hürth
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 16 Mitarbeiter
Gründung 2007
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2006-12-21:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.11.2006. Gegenstand: die Management-, Organisations-, Fach- und IT-Beratung von Instituten der Finanzdienstleistungsbranche. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bongartz, Ursula, Krefeld, *19.12.1938, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2007-04-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.03.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz (2) und mit ihr die Sitzverlegung nach Hürth beschlossen. Hürth. Bestellt als Geschäftsführer: Bongartz, Cornelia, Hürth, *07.01.1960, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Bongartz, Ursula, Krefeld, *19.12.1938.

2011-03-15:
Einzelprokura: Bongartz, Luise Sabine, Hürth, *01.07.1965.

2011-06-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 09.05.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Abs. 2 (Stammkapital, Stammeinlagen), § 11 Abs. 2 (Verfügungen über Geschäftsanteile unter Lebenden, Vereinigung von Geschäftsanteilen), § 12 Abs. 1 und Abs. 3 (Abfindung ausgeschiedener Gesellschafter), § 13 Abs. 2 und 3 (Wettbewerb, Geheimhaltungspflicht), § 14 Abs. 6 (Tod eines Gesellschafters, Übernehmerecht) beschlossen. § 16 (Sonderrecht der Gesellschafterin Cornelia Bongartz) und § 11 a (Einziehung) wurden neu eingefügt und der bisherige § 16 (Allgemeine Bestimmungen) hat die Nummerierung § 17 erhalten.

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