2017-05-03: Partnerschaft. Gegenstand der Partnerschaft: Die gemeinsame Berufsausübung als Architekten zur Wahrnehmung von Berufsaufgaben nach Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 3 Abs. 6 Baukammerngesetz (BauKaG), die Dienstleistungen von Architekten, insbesondere die gestaltende, technische und wirtschaftliche Planung von Bauwerken oder im Städtebau sowie Planungsleistungen gemäß den Leistungsbildern der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für Dritte erbringt. Jeder Partner vertritt einzeln. Partner: Braun, Michael Wilhelm, Architekt, Starnberg, *22.09.1942; Braun, Maximilian Matthias, Architekt, Starnberg, *16.09.1975.