2008-02-14: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.02.2008. Gegenstand des Unternehmens: alle Arbeiten im In- und Ausland, die in der Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure als Tätigkeitsgebiete von Architekten und Ingenieuren vorgesehen sind, sowie die Beratung gewerblicher und industrieller Firmen in organisatorischer, betriebswirtschaftlicher und betriebswissenschaftlicher Hinsicht. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ludwigkeit, Patrick, Dresden, *26.07.1977, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Ludwigkeit, Wilfried, Dresden, *26.11.1951.
2008-07-31: Die Gesellschafterversammlung vom 09.05.2008 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zum Zweck der Ausgliederung des Vermögens des unter der Firma Bauplanung Ludwigkeit e.K. mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden HRA 6985) betriebenen einzelkaufmännischen Unternehmens zur Aufnahme und die Änderung des § 5 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 09.05.2008 mit Nachtrag vom 17.07.2008 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung von denselben Tagen das Vermögen des von Patrick Ludwigkeit, Dresden, *26.07.1977, unter der Firma Bauplanung Ludwigkeit e.K. mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden HRA 6985) betriebenen einzelkaufmännischen Unternehmens übernommen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.