2007-01-08: Gegenstand jetzt: Die Vertretung nicht ortsansässiger Schiffsmakler, Reedereien und Spediteure, Stauberatung (Containerpacken), Erstellen von Exportanmeldungen, Abgabe von ausgefüllten Zolldokumenten, Begleitung bei Zollbeschau, Probenentnahmen, Anbringen fehlender Export Markierungen. Das Betreiben von Lager- und Speditionsgeschäften mit Gütern aller Art sowie alle hiermit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Beteiligung an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.11.2006 ist der Gesellschaftsvertrag in § 2 (Gegenstand des Unternehmen) geändert worden. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.11.2006 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die BPS Forwarding & Logistics GmbH mit Sitz in Bremerhaven (Amtsgericht Bremerhaven, HRB 3827 BHV) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..
2007-02-13: Gegenstand jetzt: Die Vertretung nicht ortsansässiger Schiffsmakler, Reedereien und Spediteure, Stauberatung (Containerpacken), Erstellen von Exportanmeldungen, Abgabe von ausgefüllten Zolldokumenten, Begleitung bei Zollbeschau, Probenentnahmen, Anbringen fehlender Export Markierungen. Das Betreiben von Lager- und Speditionsgeschäften mit Gütern aller Art sowie alle hiermit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Beteiligung an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.11.2006 ist der Gesellschaftsvertrag in § 2 (Gegenstand des Unternehmen) geändert worden. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.11.2006 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die BPS Forwarding & Logistics GmbH mit Sitz in Bremerhaven (Amtsgericht Bremerhaven, HRB 3827 BHV) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..
2012-11-16: Sitz der Firma: Bremerhaven. Geschäftsanschrift: Amerikaring 18, 27580 Bremerhaven.
2016-10-05: Nicht mehr Geschäftsführer: Beutler, Holger. Geschäftsführer: Dr. Hartung, Niels, *14.07.1966, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
2018-06-05: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.04.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Paul Günther Schiffsmakler GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 133114) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2018-06-25: Die Verschmelzung ist mit der am 15.06.2018 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Hamburg, HRB 133114) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.