2016-01-21: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.07.2013. Die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 , 2 (Gegenstand) und 3 sowie die Ergänzung um § 7 und mit ihr die Sitzverlegung von Bremen (bisher: Amtsgericht Bremen HRB 28876 HB, Firma bisher: SAFFRON Einrichtung GmbH) nach Hamburg beschlossen. Geschäftsanschrift: Fährhausstraße 11, 22085 Hamburg. Gegenstand: Der Gegenstand des Unternehmens ist der nationale und internationale Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Einrichtungsgegenständen im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Prof. Dr. Littmann, Peter, Hamburg, *21.12.1947, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-08-13: Die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: BRANDINSIDER GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der BRANDINSIDER GmbH mit Sitz in Hamburg verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-02-11: Die Gesellschafterversammlung vom 29.01.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Unternehmensberatung im Hinblick auf Strategie, Marketing, Markenführung und Gestaltung und Erwerb und die Verwertung von gewerblichen Schutzrechten, soweit hierfür keine besondere Erlaubnis erforderlich ist.