2011-09-16: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.08.2011. Geschäftsanschrift: Wilhelm-Bode-Straße 15, 38106 Braunschweig. Gegenstand: Energy Consulting von Personen und Unternehmen in allen Fragen des Bezugs, der Anwendung und des Weiterverkaufs von Energie, die Planung, Projektierung, Bauleitung sowie der Betrieb von Energieanlagen und Anlagenteilen sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Geschäfte, die einer staatlichen Genehmigung bedürfen, sind ausgeschlossen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Tiemann, Dirk, Braunschweig, *30.06.1966, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Frisch, Sabine, Braunschweig, *11.10.1962.
2017-01-23: Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Energieconsulting von Personen und Unternehmen. Beratung bei der Einführung und Aufrechterhaltung von Managementsystemen und Audits. Beratung bei / Durchführung der Planung, Projektierung, Baubegleitung und Inbetriebnahme von energieverbrauchenden / energieverteilenden Anlagen und Systemen im Neubau und Bestand. Durchführung von Schulungen und Seminaren in den vorgenannten Bereichen.
2017-08-28: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.08.2017 mit der Driving Energy GmbH mit Sitz in Braunschweig verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.