2019-11-05: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.02.2013, zuletzt geändert mit Beschluss vom 03.02.2017. Die Gesellschafterversammlung vom 26.09.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Bergisch-Gladbach (bisher Amtsgericht Köln, HRB 77990) nach Kaiserslautern beschlossen. Geschäftsanschrift: Blechhammerweg 13-17, 67659 Kaiserslautern. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die technische Planung, Ausführung und Beratung für Dienstleistungen im Bereich Rohrsanierungen, sowie das Entwickeln und Produzieren von Installationen, Maschinen, Apparaten, Software und Systemen für die Verwaltung, Pflege, Verbesserung, Anpassung, Erneuerung und Renovierung von Abwasserleitungen bzw. Rohrleitungen sowie der Handel, die Produktion und der Vertrieb von Sanierungsfahrzeugen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kaltenhäuser, Gunter, Blieskastel, *28.06.1974, einzelvertretungsberechtigt. Zwischen der Spray-liner GmbH als beherrschter Gesellschaft und der Karl Otto Braun GmbH & Co. KG in Wolfstein (Amtsgericht Kaiserslautern, HRB 21123) besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 06.11.2018. Diesem Vertrag hat die Gesellschafterversammlung der Spray-liner GmbH durch Beschluss vom 08.11.2018 zugestimmt.
2020-05-12: Nach Umwandlung der herrschenden Gesellschaft im Wege eines Formwechsels, nunmehr: Zwischen der Spray-liner GmbH als beherrschter Gesellschaft und der KOB GmbH mit Sitz in Wolfstein (Amtsgericht Kaiserslautern, HRB 32894) besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 06.11.2018. Diesem Vertrag hat die Gesellschafterversammlung der Spray-liner GmbH durch Beschluss vom 08.11.2018 zugestimmt.
2021-09-07: Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: BRAWO SYSTEMS GmbH.
2021-09-23: Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die technische Planung, Ausführung und Beratung für Dienstleistungen im Bereich Rohrsanierungen, sowie das Entwickeln und Produzieren von Installationen, Maschinen, Apparaten, Software und Systemen für die Verwaltung, Pflege, Verbesserung, Anpassung, Erneuerung und Renovierung von Abwasserleitungen bzw. Rohrleitungen sowie der Handel, die Produktion und der Vertrieb von Sanierungsfahrzeugen, Schlauchlinern und weiteren Produkten für die Erneuerung und Renovierung von Abwasserleitungen bzw. Rohrleitungen. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Ferck, Claus Christian, Hamburg, *08.10.1978; Dr. Hehl, Achim Bernd, Wolfstein, *07.10.1983. Vertretungsregelung geändert, nunmehr: Geschäftsführer: Kaltenhäuser, Gunter, Blieskastel, *28.06.1974. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bohrmann, Michael, Olsbrücken, *30.03.1968.
2021-10-29: Die Gesellschafterversammlung vom 26.10.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf nunmehr 50.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung mit der KOB GmbH mit Sitz in Wolfstein (Amtsgericht Kaiserslautern, HRB 32894) beschlossen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.10.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.10.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.10.2021 Teile des Vermögens der KOB GmbH (Betriebsteil "Brawoliner") mit Sitz in Wolfstein (Amtsgericht Kaiserslautern, HRB 32894) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-11-02: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 29.10.2021 wirksam geworden. (Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.)