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BRE Brandschutzsysteme & Metallbau GmbH

Rauchschutz, Feuerschutz, NRWG..., Rauchschutzabschlüsse, Schutzraumabschlüsse, RWA
Adresse / Anfahrt
Herrfurthstraße 8
06217 Merseburg
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2008-05-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 22.02.2008 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Merseburg.

2009-06-03:
Geschäftsanschrift: Herrfurthstraße 8, 06217 Merseburg. Einzelprokura: Binder, Angela, Brandis OT Beucha, *15.04.1963.

2013-05-27:
Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Thiele, Harald, Merseburg OT Geusa, *02.12.1961. Prokura erloschen: Binder, Angela, Brandis OT Beucha, *15.04.1963.

2015-09-25:
Bestellt: Geschäftsführer: Lißon, Frank, Lützen-Dehlitz, *13.09.1961, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Thiele, Harald, Merseburg OT Geusa, *02.12.1961, einzelvertretungsberechtigt.

2016-05-20:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Thiele, Harald, Merseburg OT Geusa, *02.12.1961.

2019-12-16:
Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2019 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde der Gegenstand des Unternehmens geändert. Neuer Gegenstand: Die Planung, die Herstellung, der Vertrieb und die Montage von Brandschutzsystemen sowie von Metallbauerzeugnissen sowie deren Wartung.

2020-02-10:
Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.01.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tage mit der BRE Brand- und Rauchschutzelemente GmbH mit Sitz in Weißenfels verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.